Ehe & Familie

Der Notar für Ehe, Partnerschaft & Familie:

Individuelle Regelungen treffen

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtig­sten Entscheidungen in Ihrem Leben. Egal, ob Sie in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, eingetragener Lebenspartnerschaft oder Ehe leben, das Zusammenleben kann zahlreiche Fragen aufwerfen, wie zum Beispiel: 

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • Was gilt für den Fall einer „internationalen Ehe“?

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen des Familienrechts und unterstützen Sie bei der individuellen Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Der Abschluss eines Ehevertrages ist sowohl vor Eingehung der Ehe als auch jederzeit danach möglich. Der Notar ist dabei unparteilicher Berater beider Eheleute. 

Aber auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption sind wir der richtige Ansprechpartner: Wir helfen Ihnen gern.

Dokumente zu Ehe & Familie:

Sofern Sie eine E-Mail Adresse angeben, werden wir Ihnen den Entwurf per Mail zusenden.

Sollten Sie eine andere Form (Fax, Post) wünschen, teilen Sie uns dies bitte ausdrücklich mit.

Beachten Sie bitte, dass eine unverschlüsselte Übermittlung personenbezogener Daten unter Umständen von Dritten eingesehen werden kann.

Notare FST – Fessler | Stößer | Dr. Thomma