Immobilienkauf

Der Notar beim Immobilienkauf:

Sie wollen eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Wir erstellen gerne einen Vertragsentwurf für Sie, nehmen die erforderliche Beurkundung vor und wickeln den Vertrag für Sie ab. Bitte übersenden Sie uns hierzu das passende Datenblatt.

Wichtige Aufgaben des Notars und Aspekte im Immobilienrecht im Überblick

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten ein Geschäft von großer finanzieller Tragweite dar. Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgerecht und neutral beraten werden und über juristische Risiken aufgeklärt werden, ist die Mitwirkung des Notars gesetzlich vorgeschrieben. 

Der Notar sorgt für eine rechtssichere und ausgewogene Vertragsgestaltung, er steht für Fragen zur Verfügung, erklärt den Vertrag, besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer. Damit trägt der Notar die Verantwortung dafür, dass nicht beispielsweise der Kaufpreis fließt, ohne dass Eigentum übergeht, oder dass das Eigentum an dem Kaufobjekt auf den Käufer übertragen wird, ohne dass der Kaufpreis bezahlt wurde.

Immobilienkaufverträge können z.B. den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen. Die Besonderheiten eines Objekts wirken sich auf die Gestaltung eines Vertrages aus. Dies gilt insbesondere für einen sogenannten Bauträgervertrag, mit dem der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude – Haus oder Wohnung – erwirbt, das erst noch gebaut wird. Bauherr dieser Immobilie ist dabei der Verkäufer.

Folgende Aspekte regelt Ihre Notarin / Ihr Notar in jedem Immobilienkaufvertrag:

  • Sicherung von Käufer und Verkäufer,
  • Löschung oder Fortbestand von Belastungen, die im Grundbuch eingetragen sind
  • Gewährleistung für Mängel,
  • Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,
  • Aufteilung der Erschließungskosten und
  • den Vollzug des Kaufvertrags.


Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung feststehen. Wird ein Bankdarlehen in Anspruch genommen, sollte der Käufer bereits im Vorfeld mit seiner Bank absprechen, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann, sodass die Regelungen zur Fälligkeit des Kaufpreises darauf abgestimmt werden können. Meistens ist zur Absicherung des Darlehens zu Gunsten der Bank eine Finanzierungsgrundschuld in das Grundbuch einzutragen. Hierfür stellen die Banken regelmäßig Formulare zur Verfügung, die der Käufer dem Notar bestenfalls einige Tage vor dem Beurkundungstermin zukommen lassen sollte, damit die Grundschuldbestellung bei der Beurkundung des Kaufvertrages gleich erledigt werden kann.

Sofern Sie eine E-Mail Adresse angeben, werden wir Ihnen den Entwurf per Mail zusenden.

Sollten Sie eine andere Form (Fax, Post) wünschen, teilen Sie uns dies bitte ausdrücklich mit.

Beachten Sie bitte, dass eine unverschlüsselte Übermittlung personenbezogener Daten unter Umständen von Dritten eingesehen werden kann.

Notare FST – Fessler | Stößer | Dr. Thomma