Notfallvorsorge

Vorsorgevoll­machten & Patienten­ver­fü­gungen

Rechtzeitig vorsorgen für den Fall der Fälle

Eine plötzlich auftretende Krankheit, altersbedingte Einschränkungen oder ein Unfall können zur Folge haben, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Für diese Fälle Vorsorge zu treffen bedeutet nicht nur, sicherzustellen, dass Einflussnahme und Kontrolle durch Behörden und Betreuungsgericht vermieden werden, sondern auch, den nächsten Angehörigen Entscheidungen zu ermöglichen. 

Das Gesetz gewährt nur dem Ehepartner ein zeitlich beschränktes Notvertretungsrecht für gesundheitliche Entscheidungen. Im übrigen können der Ehepartner, Lebensgefährte und die nächsten Verwandten nicht automatisch für die betroffene Person Entscheidungen treffen, sie benötigen eine Vollmacht. 

Mit einer notariell beurkundeten General- und Vorsorgevollmacht, also einer allumfassenden Vollmacht, die auch für den Fall der Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers erteilt ist, treffen Sie umfassende Vorsorge. Die Erteilung einer solchen Vollmacht setzt ganz besonderes Vertrauen in die Bevollmächtigten voraus. Den Aufrtag zur Entwurfserstellung können Sie hier herunterladen. 

Weitere Instrumente der Vorsorge für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sind die Erteilung von Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen. 

Vorsorgeurkunden können im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert werden, damit gewährleistet ist, dass sie im Ernstfall aufgefunden und beachtet werden. Das Zentrale Vorsorgeregister wird inzwischen mehr als 20.000 Mal im Monat von Betreuungsgerichten aus ganz Deutschland abgefragt. Mehr als 1,1 Mio. Vorsorgeurkunden sind dort bereits registriert.

Dokumente zur Notfallvorsorge:​

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Notare FST – Fessler | Stößer | Dr. Thomma