Seit dem 1. April 2023 dürfen Immobilien nur noch unbar bezahlt werden. Das heißt, es ist verboten, Immobilienkäufe mit Bargeld, Kryprowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen zu bezahlen. Stattdessen müssen die Beteiligten nachweisen, dass der Kaufpreis unbar bezahlt wurde, zum Beispiel durch Vorlage von Kontoauszügen. Das Barzahlungsverbot gilt gemäß § 16a des Geldwäschegesetzes und schließt jegliche Barzahlungen aus.
Die Nachweispflicht gilt auch für Zahlungen nach der Eigentumsumschreibung, jedoch nur für solche, die innerhalb eines Jahres fällig werden, sofern sie nicht bereits im Kaufvertrag festgelegt wurden.