Erbrecht für Kinderlose Ehepaare: Sichere Vorsorge durch ein Testament

Ehepaare ohne Kinder sollten nicht davon ausgehen, dass der überlebende Partner automatisch alles erbt. Erfahren Sie, wie Sie mit einem Testament Ihre Vermögensverteilung sichern können.

Kinderlose Ehepaare stehen oft vor dem Irrglauben, dass der überlebende Partner automatisch das gesamte Erbe erhält. Dieses weit verbreitete Missverständnis kann jedoch schwerwiegende Folgen haben. Erfahren Sie, wie Sie sich durch rechtzeitige Vorsorge und ein Testament vor unerwarteten Erbansprüchen schützen können.

Warum ein Testament wichtig ist

In kinderlosen Ehen ist der überlebende Ehepartner nach dem Tod des anderen nicht automatisch der Alleinerbe. Gemäß der gesetzlichen Erbfolge erben neben dem Partner auch die Eltern des Verstorbenen. Selbst wenn die Eltern bereits verstorben sind, können Geschwister oder deren Kinder Ansprüche geltend machen. Dies kann zu komplizierten Erbkonstellationen führen, insbesondere wenn es um gemeinsam geerbte Immobilien geht.

Absicherung durch ein Testament

Um sicherzustellen, dass der überlebende Partner das Erbe allein erhält und vor etwaigen Ansprüchen Dritter geschützt ist, ist die Verfassung eines Testaments ratsam. Durch die gegenseitige Einsetzung als Alleinerben können Eheleute sicherstellen, dass der Partner im Todesfall abgesichert ist. Es ist jedoch zu beachten, dass trotz eines Testaments grundsätzlich ein Pflichtteilsanspruch der Eltern besteht. Diesem kann jedoch durch einen notariell beurkundeten Vertrag über einen Pflichtteilsverzicht vorgebeugt werden.

Professionelle Beratung durch Notare

Für eine umfassende Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen die Notare FST gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und rechtliche Schritte zur Absicherung des Partners einzuleiten. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Weitere Informationen

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Notare FST – Fessler | Stößer | Dr. Thomma