Schenken

Schenkung & Vorweggenommene Erbfolge:

Notarielle Hilfe für die Übertragung von Vermögen an die nächste Generation

Ob bei der Unternehmensnachfolge oder bei der Übertragung des Eigenheims in die nächste Generation – die Weitergabe von Vermögen erfordert neben einer klugen Entscheidung, ob die Übertragung „an der Zeit“ ist auch die Beachtung juristischer, steuerlicher und erbrechtlicher Fallstricke.

Während für die steuerlichen Ersparnischancen in der Regel der Rat eines Steuerberaters einzuholen ist, berät Ihr Notar Sie zu der Frage, ob eine Zuwendung zu Lebzeiten des Schenkers oder durch letztwillige Verfügung sinnvoll ist und wie der Vertrag inhaltlich bestmöglich ausgestaltet ist. Hier gilt es die verschiedenen Vor- und Nachteile sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Dabei dürfen steuerliche Vorteile den Blick nicht dafür verstellen, dass eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten Vertrauenssache ist. Auch wenn durch entsprechende Vertragsgestaltung (z.B durch den Vorbehalt von Nutzungsrechten und die Vereinbarung von Rückforderungsrechten) eine weitreichende Absicherung des Übergebers erreicht werden kann, ist seine Position nach der Übertragung schwächer als die eines Eigentümers. Auch emotionale Komponenten sind nicht außer Acht zu lassen.

Gleichwohl liegt in der Übertragung zu Lebzeiten die Chance, schenkung- und erbschafsteuerliche Freibeträge durch eine zeitliche Verteilung der steuerbaren Vorgänge mehrfach auszunutzen, Pflichtteilsansprüche zu vermeiden und die Versorgung des Übergebers durch sinnvolle Vertragsgestaltung sicherzustellen. 

Im Bereich der Vermögensübertragung ergeben sich vielfälige Gestaltungsmöglichkeiten, die in der Regel ein persönliches Vorgespräch erfordern. Gerne können Sie uns Ihre Vorstellungen anhand unseres Datenblattes mitteilen oder einen Termin für ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch mit uns vereinbaren. 

Sofern Sie eine E-Mail Adresse angeben, werden wir Ihnen den Entwurf per Mail zusenden.

Sollten Sie eine andere Form (Fax, Post) wünschen, teilen Sie uns dies bitte ausdrücklich mit.

Beachten Sie bitte, dass eine unverschlüsselte Übermittlung personenbezogener Daten unter Umständen von Dritten eingesehen werden kann.

Notare FST – Fessler | Stößer | Dr. Thomma