Notare mit Herzblut
— wir sind für Sie da

Als Notare verstehen wir uns als Gestalter, neutrale Berater und Übersetzer schwieriger Sachverhalte in verständliche Sprache. Wir werden Ihnen bei der Suche nach einer ju­rist­isch kor­rek­ten, aber auch menschlich „stimmigen“ Lösung zur Seite stehen.

Haben Sie Fragen?

Wir, Notarin Anna Fessler, Notarin Heike Stößer und Notar Dr. Holger Thomma freuen uns von Ihnen zu hören.

Anna Fessler

Notarin

Geschäftsstelle Schulgasse

Schulgasse 2, 71638 Ludwigsburg
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Heike Stößer

Notarin

Geschäftsstelle Solitudestraße

Solitudestraße 20, 71638 Ludwigsburg
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Dr. Holger Thomma

Notar

Geschäftsstelle Solitudestraße

Solitudestraße 20, 71638 Ludwigsburg
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In wenigen Schritten zu Ihrer Beurkundung

Ein beispielhafter Ablauf

Schriftliche Auftragserteilung

Bitte schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich. Idealerweise füllen Sie uns den passenden Fragebogen auf unserer Website aus und senden uns diesen per Mail. Sobald der Notar mit der Vorbereitung der Beurkundung beauftragt wurde, beginnt der Prozess. Ab diesem Zeitpunkt kann ein Abbruch des Verfahrens mit Kosten verbunden sein.
Sollte es nötig sein, einen Dolmetscher zu engagieren, da eine Partei nicht gut genug Deutsch spricht, teilen Sie uns dies bitte zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit. Zum Beurkundungstermin muss dann zwingend ein Übersetzer hinzugezogen werden. In manchen Fällen muss das Dokument auch schriftlich übersetzt werden. Beides erfordert zusätzliche Zeit.

Ggf. Beratungstermin

Um Sie bestmöglich in Ihren Anliegen zu betreuen, kann es Sinn machen einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dies ist insbesondere bei sehr individuellen Themen wie der Nachlassregelung, bei Eheverträgen, bei Scheidungsvereinbarungen oder auch bei Schenkungen der Fall. Die Beratung kann am Telefon oder Vor-Ort stattfinden. Auf Basis der Beratung arbeiten wir dann Ihren individuellen Vertragsentwurf aus.

Entwurfserstellung & Übersendung

Der Notar erstellt anhand der von Ihnen erhaltenen Informationen einen Entwurf. Denken Sie daran, dass ein Notar nur Informationen in einem Entwurf berücksichtigen kann, die Sie oder die andere Partei ihm zur Verfügung stellen. Wenn Sie dem Notar Informationen (absichtlich oder nicht) vorenthalten, wird der Entwurf Ihrer Situation nicht vollständig gerecht.
Wir schicken Ihnen den Entwurf rechtzeitig zu, damit Sie sich auf ihren Termin vorbereiten, eventuelle Lücken ausfüllen und ggf. auch die Möglichkeit zur steuerlichen Überprüfung haben. Sollten Sie Änderungen oder Ergänzungen haben, teilen Sie dies bitte rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin dem Notarbüro mit. So kann gewährleistet werden, dass das Notarbüro die Änderungswünsche prüfen und einarbeiten kann und auch die anderen Beteiligten genug Zeit zur Überprüfung des dann geänderten Entwurfs haben.

Beurkundungstermin

Wenn alle Beteiligten mit dem Urkundenentwurf einverstanden sind, kann ein Beurkundungstermin vereinbart werden. Der Termin beginnt mit der Feststellung der Personalien. Bringen Sie also bitte gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass) mit.
Wenn Sie noch weitere Dokumente mitbringen müssen, teilen wir ihnen dies mit. Sofern wir von Ihnen amtliche Urkunden (wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Erbscheine, Testamente und notarielle Urkunden) benötigen, benötigen wir in der Regel das Original. Der Notar liest Ihnen den vollständigen Text der Urkunde vor und stellt Ihnen alle Anlagen (z.B. Pläne) zur Ansicht zur Verfügung. Das Vorlesen des Vertrages mag etwas altmodisch erscheinen, stellt aber sicher, dass alle Beteiligten den vollständigen Vertragstext mindestens einmal gehört haben. Während des Termins erläutert Ihnen der Notar den Inhalt der Urkunde. Stellen Sie im Termin alle Fragen die ihnen auf dem Herzen liegen. Im Termin aufkommende Fragen lassen sich in den meisten Fällen schnell während der Beurkundung klären und ggf. in die Urkunde einarbeiten. Wenn Sie nach dem Vorlesen der Urkunde und dem Klären Ihrer Fragen mit dem Inhalt der Urkunde einverstanden sind, unterschreiben Sie diese. Anschließend unterschreibt auch der Notar. Damit ist die Beurkundung beendet.

Ausfertigungen und Abschriften

Der Notar bringt auf dem Originaldokument sein Siegel an. Die gesiegelte Originalurkunde verbleibt in der Regel in der Urkundensammlung des Notars. Sie wird auch im Zentralen Urkundenarchiv der Bundesnotarkammer gespeichert. Allen Vertragsbeteiligten und den zuständigen Behörden werden i.d.R. (beglaubigte) Abschriften der Urkunde übersandt.  Gleichzeitig erhalten Sie auch unsere Rechnung.

Vollzug der Urkunde

Im Anschluss an den Termin vollzieht der Notar die Urkunde, d. h. er führt die gewünschten rechtlichen Veränderungen herbei. Dazu holt er die erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen ein und beantragt z.B. die entsprechenden Eintragungen beim Grundbuchamt oder beim Handelsregister.

Aktuelle Informationen

Stets umfassend beraten

Notare FST – Fessler | Stößer | Dr. Thomma